Gemäß dem „Gesetz über die regionale Selbstverwaltung“ bilden die Einwohner der Woiwodschaft Oppeln die regionale Selbstverwaltungsgemeinschaft. Sie treffen Entscheidungen über die Angelegenheiten der Woiwodschaft direkt, d.h. durch Wahlen und Volksabstimmungen oder durch die Regionalregierung (Vorstand) und das Regionalparlament (Sejmik).
Der Vorstand und der Sejmik der Woiwodschaft Oppeln sind institutionelle Organe der Woiwodschaft.